Sachverständiger Herne

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Thomas Buchholz Herne
Dipl.-Ing.

Thomas Buchholz

Bausachverständiger und Baugutachter

Heistraße 102
45891 Gelsenkirchen
Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu

  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu

  • Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Herne steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Herne, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Herne kommen bzw. sich nicht in Herne auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Herne - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Herne ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg und eine Großstadt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt hat ca. 156.621 Einwohner und eine Fläche von 51,42 km². Damit ist Herne von der Fläche her die zweitkleinste Großstadt und hat die viertgrößte Bevölkerungsdichte in Deutschland. Herne wird in 4 Stadtbezirke mit 13 Ortsteilen gegliedert. Bekannt war Herne für den Steinkohlebergbau. Der geografische Mittelpunkt des gesamten Ruhrgebietes befindet sich in Herne-Röhlinghausen und ein Granitstein am Rande des Gehwegs weist darauf hin. Die Stadt grenzt an Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum und Gelsenkirchen. Durch Herne fließen mehrere Nebengewässer der Emscher. Außerdem gibt es bei Herne fünf Naturschutzgebiete mit einer Fläche von etwa 125 Hektar. Ein paar der Naturschutzgebiete sind auf den Flächen der ehemaligen Zechen des Steinkohlebergbaus entstanden. Sehenswürdigkeiten in Herne sind unter anderem die Akademie Mont-Cenis, das Emschertal-Museum und die Hülsmann-Brauerei.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne

Liegenschafts- und Bauamt:
Langekampstraße 36
44652 Herne

Grundbuchamt:
Friedrich-Ebert-Platz 1
44623 Herne

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